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Neuwahl Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen

01.03.2023

Das Jugendamt des Landkreises Schaumburg bittet um Vorschläge für die anstehende Neuwahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen bei den Jugendkammern des Landgerichts Bückeburg und bei den Amtsgerichten Bückeburg, Rinteln und Stadthagen.

Die Frauen und Männer müssen mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.